Versicherungsausweis

Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Für versicherte Personen, die über keine Krankenversicherungskarte verfügen oder eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer besitzen, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind.

Bewahren Sie den AHV-Ausweis sorgfältig auf.

Der Versicherungsausweis AHV-IV enthält Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre persönliche 13-stellige AHV-Nummer.
Der AHV-Ausweis enthält Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre persönliche AHV-Nummer.

Falls Sie Ihren AHV-Ausweis verloren haben oder für Sie noch nie ein AHV-Ausweis erstellt wurde, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

Sind die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis falsch?

Falls die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte mit dem Antrag auf Berichtigung der Personalien an das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnerregister.

Letzte Änderung 08.05.2024

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