Das vorliegende Abkommen regelt insbesondere die Gleichbehandlung der Angehörigen beider Vertragsstaaten, den Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit der Vertragsstaaten, die Zahlung der ordentlichen Renten bei Wohnsitz im Ausland sowie die Versicherungsunterstellung der erwerbstätigen Personen.
Weiterführende Informationen
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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 474
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Letzte Änderung 28.09.2023