Wir empfehlen Ihnen, der Ausgleichskasse laufend sämtliche Ein- und Austritte zu melden. So wird sichergestellt, dass die einzelnen Fachbereiche der Ausgleichskasse sowie auch die Familienausgleichskasse personenbezogene Geschäfte zügig und ohne Rückfragen abwickeln können. Arbeitnehmer ohne AHV-Nummer müssen wie bis anhin umgehend bei der Ausgleichskasse gemeldet werden, damit sie eine entsprechende Nummer erhalten.
Austritte von Arbeitnehmern, die Familienzulagen beziehen, müssen der Familienausgleichskasse zwingend und umgehend gemeldet werden.
Für die An- und Abmeldung von neuen Arbeitnehmern sowie für die Bestellung von Versicherungsausweisen steht Ihnen die geschützte Internetplattform connect.eak kostenlos zur Verfügung.
Letzte Änderung 20.01.2023