Umsetzung der 13. AHV-Rente: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

Die Eckwerte hatte er bereits im März festgelegt: Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich. Um diese zu finanzieren und ein rasch wachsendes Defizit bei der AHV zu vermeiden, sieht der Bundesrat zwei Varianten vor: erstens eine Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Um eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll zudem der Bundesanteil temporär reduziert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.

Weiterführende Informationen finden Sie in der vollständigen Medienmittelung.

Letzte Änderung 23.05.2024

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