Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich.
Für versicherte Personen, die über keine Krankenversicherungskarte verfügen oder eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer besitzen, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis ausstellen.
Unselbständig erwerbstätige Personen können ihren Versicherungsausweis über den Arbeitgeber bestellen. Selbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen melden sich bei der für ihren Wohnsitz zuständigen kantonalen Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle.
Arbeitgeber können für ihre Arbeitnehmer schnell und unkompliziert über das kostenlose Internetportal connect.eak einen Versicherungsausweis bestellen. Bei der Bestellung von Versicherungsausweisen ist grosse Sorgfalt geboten. Bei ausländischen Staatsangehörigen sollten für die Bestellung exakt die im ausländischen Reisepass enthaltenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht) verwendet werden.
Die auf dem Versicherungsausweis enthaltenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nummer) müssen zwingend mit den in Ihrem Lohnsystem gespeicherten Daten übereinstimmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass von Ihnen gemeldete Einkommen falschen Personen zugewiesen und somit in falsche AHV-Konten eingetragen werden. Für die betroffenen Personen kann dies später im Rentenfall zu erheblichen Problemen führen.
Versicherungsausweise mit falschen Daten
Falls Sie von Arbeitnehmern darauf hingewiesen werden, dass die Daten auf dem Versicherungsausweis nicht korrekt sind (Schreibfehler im Namen, falsches Geburtsdatum), verweisen Sie bitte auf das Formular Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes, welches die Arbeitnehmer selbst beim zuständigen Einwohnerregister abgeben müssen. Die Ausgleichskasse kann erst dann einen korrigierten Versicherungsausweis ausstellen, wenn die korrekten Daten vom Einwohnerregister an das zentrale Versichertenregister weitergeleitet wurden.
Letzte Änderung 27.01.2022