Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus. Nachfolgende Meldung ist für Todesfälle von Personen bestimmt, welche eine AHV/IV-Leistung bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK beziehen.
Falls nicht, wenden Sie sich bitte an die für die verstorbene Person zuständige Ausgleichskasse (kantonale Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse).
Letzte Änderung 11.12.2023