Anschlussverfahren

Die Kassenzugehörigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Falls Sie als Arbeitgeber einen Anschluss an die Eidgenössische Ausgleichskasse und ihre Familienausgleichskasse in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, mit unserem Kundendienst Kontakt aufzunehmen. Der Kundendienst prüft, ob ein Anschluss gemäss den gesetzlichen Bestimmungen möglich ist und stellt Ihnen gegebenenfalls weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zu.

Welche Informationen benötigt die Familienausgleichskasse für das Anschlussverfahren?

Um die finanziellen Auswirkungen eines Anschlusses auf die Familienausgleichskasse abschätzen zu können, bitten wir Sie, zuhanden der Familienausgleichskasse folgende Kennzahlen bereit zu halten:

  • Anzahl Arbeitnehmer und Familienzulagenbezüger
  • Jährliche Lohnsumme pro Kanton
  • Summe der jährlich bezahlten Familienzulagen pro Kanton

Letzte Änderung 05.11.2021

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