Die Kassenzugehörigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Falls Sie als Arbeitgeber einen Anschluss an die Eidgenössische Ausgleichskasse und ihre Familienausgleichskasse in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, mit unserem Kundendienst Kontakt aufzunehmen. Der Kundendienst prüft, ob ein Anschluss gemäss den gesetzlichen Bestimmungen möglich ist und stellt Ihnen gegebenenfalls weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zu.