Die nachstehenden Bemerkungen zum Thema ALPS richten sich an Arbeitgebende, die als Mitglied bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse angeschlossen sind. Andere Arbeitgebende wenden sich zum Thema ALPS bitte an die für sie zuständige kantonale Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse.
ALPS steht für Applicable Legislation Platform Switzerland. Auf dieser Plattform beantragen Arbeitgebende für ihre ins Ausland entsandten Mitarbeitenden eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Bescheinigung A1, Certificate of Coverage). Auf der Plattform ALPS melden die Arbeitgebenden der Ausgleichskasse auch alle ihnen bekannten Mehrfachtätigkeiten (Mitarbeitende, die ihre Erwerbstätigkeit für einen oder mehrere Arbeitgebende regelmässig in verschiedenen Staaten der EU oder EFTA ausüben).
Der Fachbereich Versicherungspflicht/Internationales der Eidgenössischen Ausgleichskasse führt zur Thematik ALPS auf die Bedürfnisse der Arbeitgebenden zugeschnittene Online-Workshops durch.
Schicken Sie Ihre Terminvorschläge für einen Workshop oder allfällige Fragen zur Thematik ALPS bitte an international.eak@zas.admin.ch. Wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Letzte Änderung 22.03.2024