Das Abkommen mit der EU bzw. EFTA sowie die meisten übrigen Sozialversicherungsabkommen sehen vor, dass Beamte bzw. im öffentlichen Dienst tätige Personen in jenem Staat versichert bleiben, in dem die Verwaltungseinheit ihren Sitz hat.
Haben Beamte oder im öffentlichen Dienst tätige Personen einen Einsatz im Ausland, kann über die vom Bundesamt für Sozialversicherungen zur Verfügung gestellte Plattform ALPS eine Bescheinigung A1 (EU/EFTA) bzw. ein Certificate of Coverage (andere Vertragsstaaten) beantragt werden.
Falls gleichzeitig auch noch in einem EU- bzw. EFTA-Staat ein Beamtenverhältnis besteht, empfiehlt es sich, den Sachverhalt direkt mit der Ausgleichskasse abzuklären.
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Letzte Änderung 11.04.2023
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