Beurteilung durch die Ausgleichskasse

Wir nehmen eine ausführliche Beurteilung des Einzelfalles vor und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Die Ausgleichskasse beurteilt die beitragsrechtliche Stellung jeweils unter Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles. Sie bezieht Stellungnahme und erlässt auf Anfrage eine Verfügung.

Für die Beurteilung des konkreten Einzelfalles sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Im Grundsatz werden die Tätigkeiten geprüft auf:

  • das Bestehen eines konkreten Unternehmerrisikos
  • das wirtschaftliche bzw. arbeitsorganisatorische Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien

Zudem werden bei der Beurteilung auch die Besonderheiten einzelner Berufsgruppen berücksichtigt.

Wichtig: Für die Beurteilung benötigt die Ausgleichskasse eine Kopie der mit der beauftragten Person getroffenen Vereinbarung (Auftrag, Vertrag, Mandatsvertrag, Dienstleistungsvereinbarung usw.).

Letzte Änderung 14.11.2017

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