Die Familienzulagen können unter gewissen Voraussetzungen auch für Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet werden. Für die Überprüfung und Beurteilung solcher Fälle stellt Ihnen die FAK-EAK die dafür notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung.
Je nach Konstellation werden Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet.
Wird ein Arbeitnehmer ins Ausland (ausserhalb EU/EFTA-Raum) entsandt, werden die Familienzulagen an die Kaufkraft im Wohnland des Kindes angepasst. Entscheidend sind in diesen Fällen der Wohnstaat des Kindes sowie die Nationalität des Bezügers.
Letzte Änderung 06.01.2023