Anspruch auf Ausbildungszulagen besteht für Jugendliche und junge Erwachsene ab dem vollendeten 15. Altersjahr bis höchstens zum vollendeten 25. Altersjahr, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren.
Die Ausbildung muss in jedem Fall nachgewiesen werden. Die erstmalige Bewilligung des Anspruchs auf Ausbildungszulagen sowie eine allfällige Verlängerung des Anspruchs, nach Ablauf der nachgewiesenen Ausbildungsperiode, kann ausschliesslich anhand einer gültigen Ausbildungsbestätigung erfolgen.
Auch können junge Erwachsene in Ausbildung verlangen, dass ihnen die Zulage persönlich ausbezahlt wird, wenn sie vom Anspruchsberechtigten nicht unterstützt werden.
Fallbeispiele zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema „Ausbildung“ finden Sie unten - unter der Rubrik "Beispiele". Weiterführende Informationen u.a. zu den Kontrollfristen und zu den Ausbildungsnachweisen sind im Praxisleitfaden FAK-EAK.
Beispiele
Praktikum vor dem Studium
Der Sohn absolviert vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 ein Praktikum. Dies ist eine Voraussetzung für das Studium, welches dann im September 2016 aufgenommen wird. Besteht während dem Praktikum Anspruch auf Ausbildungszulagen?
Lösung
Ja, es besteht Anspruch auf Ausbildungszulagen gemäss Randziffer 3361 der Rentenwegleitung (RWL).
Praktikum vor dem Lehrbeginn
Die Tochter absolviert vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 ein Praktikum in einer Kita. Anschliessend möchte Sie eine Lehre als Fachfrau Betreuung machen. Das Praktikum ist keine Voraussetzung. Besteht während dem Praktikum Anspruch auf Ausbildungszulagen?
Lösung
Ja, es besteht Anspruch auf Ausbildungszulagen gemäss Randziffer 3361.1 der Rentenwegleitung (RWL)
Au-Pair-Aufenthalt:
Der Sohn absolviert vom 1. August 2019 bis 31. Januar 2020 einen Au-Pair-Aufenthalt. Er besucht am Montag für zwei Lektionen einen Sprachkurs. Besteht während dem Au-Pair-Aufenthalt Anspruch auf Ausbildungszulagen?
Lösung
Nein, es besteht kein Anspruch auf Ausbildungszulagen da gemäss Randziffer 3364 der Rentenwegleitung (RWL) mindestens 4 Schullektionen besucht werden müssen.
Letzte Änderung 29.12.2022