Im Ausland wohnhafte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung beitreten und somit in der schweizerischen AHV/IV versichert bleiben.
Die freiwillige Versicherung ist ausschliesslich für Schweizer Bürger sowie Bürger von EU- und EFTA-Staaten vorgesehen, deren Wohnsitz sich ausserhalb der EU bzw. EFTA befindet.
Für weitere Informationen oder einen allfälligen Beitritt zur freiwilligen Versicherung wenden Sie sich direkt an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.
Letzte Änderung 24.01.2022