Sind Sie nichterwerbstätig und im Ausland wohnhaft? Ist Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Partner im Ausland erwerbstätig und dennoch in der Schweiz versichert?
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sieht vor, dass im Ausland wohnhafte nichterwerbstätige Personen unter gewissen Voraussetzungen der obligatorischen Versicherung beitreten können.
Für einen Beitritt müssen Sie als nichterwerbstätige Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
- verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend mit einer Person, die im Ausland erwerbstätig und obligatorisch in der AHV versichert ist
- gemeinsamer Wohnsitz im Ausland
Die Beitrittserklärung muss bei der Ausgleichskasse, bei welcher der Arbeitgeber der erwerbstätigen Person angeschlossen ist, eingereicht werden.
Wird die Beitrittserklärung innerhalb von sechs Monaten eingereicht, läuft die obligatorische Versicherung ohne Unterbruch weiter. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die Versicherung am ersten Tag des dem Eingang der Beitrittserklärung folgenden Monats.
Formulare
AHV/IV/EO für im Ausland wohnhafte Nichterwerbstätige (PDF, 194 kB, 19.01.2024)AHV/IV/EO für Nichterwerbstätige, die mit einer erwerbstätigen versicherten Person in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft im Ausland leben.
Merkblätter
Letzte Änderung 19.01.2024