Der Kontoauszug gibt Aufschluss über sämtliche Einkommen, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften, die den kontoführenden Ausgleichskassen gemeldet wurden. Diese Daten bilden die Berechnungsgrundlage für die Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.
Einkommen, die im laufenden Jahr erzielt wurden, sind auf dem Kontoauszug noch nicht ersichtlich. Einkommen des vergangenen Jahres können auf dem Kontoauszug ebenfalls fehlen, falls die entsprechenden Einkommensmeldungen von der zuständigen Ausgleichskasse noch nicht verarbeitet wurden. Einträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige werden erst nach der Festsetzung der definitiven Beiträge vorgenommen. Es ist daher möglich, dass Einträge fehlen, obwohl die AHV/IV/EO-Beiträge bereits bezahlt wurden.
Der Kontoauszug wird Ihnen in der Regel innert zwei bis drei Wochen per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, den Kontoauszug bei einer Ihrer kontoführenden Ausgleichskassen zu bestellen.
Im InfoRegister erfahren Sie, welche Ausgleichskassen für Sie ein Konto führen.
Erklärvideo «Auszug aus dem individuellen Konto»
Letzte Änderung 06.03.2024