Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Für versicherte Personen, die über keine Krankenversicherungskarte verfügen oder eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer besitzen, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind.
Bewahren Sie den AHV-Ausweis sorgfältig auf.
Falls Sie Ihren AHV-Ausweis verloren haben oder für Sie noch nie ein AHV-Ausweis erstellt wurde, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
als Arbeitnehmer
als nichterwerbstätige oder selbständigerwerbende Person
mit Wohnsitz im Ausland
in allen übrigen Fällen
als Arbeitnehmer
an Ihren Arbeitgeber
als nichterwerbstätige oder selbständigerwerbende Person
an die für den Beitragsbezug zuständige Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle
mit Wohnsitz im Ausland
an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf
in allen übrigen Fällen
an die für den Wohnsitz zuständige kantonale Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle
Sind die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis falsch?
Falls die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte mit dem Antrag auf Berichtigung der Personalien an das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnerregister.
Letzte Änderung 08.05.2024