Wie wird der Berufsbildungsfonds Zürich finanziert?
Der Berufsbildungsfonds Zürich wird von Arbeitgebern finanziert, die keine Lernenden ausbilden. Sie zahlen einen Beitrag, der sich nach ihrer Lohnsumme richtet. Diese Fondsbeiträge werden einmal jährlich durch die Familienausgleichskassen erhoben.
Wer kann von der Beitragspflicht befreit werden?
Automatisch von der Beitragspflicht befreit sind Arbeitgeber, die einem allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds unterstellt sind, einem Lehrbetriebsverbund angehören oder eine Lohnsumme von weniger als CHF 250'000 auszahlen.
Rolle der FAK-EAK
Die FAK-EAK informiert die angeschlossenen Betriebe im Kanton Zürich jährlich über die Beitragsbefreiung oder -pflicht für das entsprechende Beitragsjahr. Sie ist nicht befugt, Betriebe von der Beitragspflicht zu befreien oder diese dazu zu verpflichten. Entscheidungen darüber trifft die Berufsbildungskommission, und die FAK-EAK taxiert die betroffenen Betriebe.
Falls Sie Abweichungen zum Vorjahr feststellen, bitten wir Sie, sich umgehend bei der Geschäftsstelle Berufsbildungsfonds zu melden, damit die Sachlage geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden kann.
Letzte Änderung 15.08.2024