Vor 75 Jahren, am 1. Januar 1948, wurden die ersten AHV-Renten in der Schweiz ausbezahlt.
- 1948 betrug die Minimalrente 40 Franken pro Monat, heute sind es 1’225 Franken.
- Das Pensionsalter für Männer – 65 Jahre – blieb seit 1948 unverändert.
- Das Pensionsalter für Frauen – 1948 auch 65 Jahre – wurde im Laufe der Jahre mehrmals gesenkt und wieder erhöht. Ab Inkrafttreten der Reform AVS 21 wird es am 1. Januar 2024 in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht.
Während des Zweiten Weltkriegs nutzte die Schweizer Regierung ihre Sonderbefugnisse, um die Sozialversicherungen auszubauen. Sie führte insbesondere die Lohn- und Verdienstausfallentschädigung (LVEO) für Militärangehörige ein. Die Organisation und die Finanzierung dieser Leistungen dienten infolge als Modell für die neue Altersversicherung, die 1947 von rund 80% der stimmberechtigten Männer in der Schweiz angenommen wurde. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung trat am 1. Januar 1948 in Kraft.
Über die Jahre führten zahlreiche Revisionen zum heutigen Drei-Säulen-System. Die AHV (erste Säule) soll das Existenzminimum sichern, wird aber durch die für Arbeitnehmer obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule), sowie durch die freiwillige individuelle Vorsorge (dritte Säule) ergänzt.
- Website: BSV-Online (admin.ch)
- Website: Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz der Universitäten Basel und Zürich, Haute école de travail social et de la santé Lausanne HETSL (HES-SO), im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV)
- Website: Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
- Dokument Die Geschichte der AHV
Letzte Änderung 03.03.2023