Die Arbeitnehmer können den Anspruch auf die Familienzulagen bei ihrem Arbeitgeber geltend machen. Sie füllen die entsprechende Anmeldung aus.
Wie melden Sie sich für die Familienzulagen an?
Sie füllen die Anmeldung Familienzulagen aus und geben diese, zusammen mit den erforderlichen Dokumenten, Ihrem Arbeitgeber ab. Die Familienausgleichskasse prüft den Anspruch und ihre Zuständigkeit. Sie erstellt anschliessend einen Familienzulagenentscheid und stellt ihn Ihrem Arbeitgeber zu.
Welche Angaben müssen Sie mitteilen?
Sie müssen unter anderem Angaben über die elterliche Sorge, den Wohnort, die Kinder und deren Ausbildung, sowie über den Arbeitgeber machen. Die Anmeldung Familienzulagen ist sowohl von Ihnen als auch vom Arbeitgeber zu unterzeichnen und der Familienausgleichskasse einzureichen.
Müssen Sie Informationen über den anderen Elternteil melden?
In der Anmeldung Familienzulagen müssen ebenfalls Angaben zur Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils gemacht werden. Wenn beide Elternteile aufgrund einer Erwerbstätigkeit Anspruch auf Familienzulagen haben, liegt ein Fall von Anspruchskonkurrenz vor. Unter Private / Kinder / Familienzulagen finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Anspruchskonkurrenz.
Was passiert mit den Familienzulagen wenn Sie die Stelle wechseln?
Ihr Arbeitgeber meldet der Familienausgleichskasse Ihren Austritt. Ihr Familienzulagenanspruch wird eingestellt und muss bei der für Ihren neuen Arbeitgeber zuständigen Familienausgleichskasse neu angemeldet werden. Falls Sie keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen, eine lohnrelevante Änderung (z. B. Beschäftigungsreduktion) haben oder Ihre neue Stelle sich in einem anderen Kanton befindet, muss der Anspruch neu geprüft werden und die Familienzulagen allenfalls vom anderen Elternteil beantragt werden. Derartige Änderungen können zu einem Anspruchswechsel führen.
Letzte Änderung 19.01.2024