Wer in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst Dienst leistet oder an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO). Wer Dienst leistet oder einen J+S Leiterkurs absolviert, erhält eine EO-Anmeldung.
Inhaltsverzeichnis
Wie können Sie den Anspruch geltend machen?
Arbeitnehmer geben die EO-Anmeldung dem Arbeitgeber ab. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige schicken die EO-Anmeldung der für den Beitragsbezug zuständigen Ausgleichskasse. Ohne EO-Anmeldung wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Welche Ausgleichskasse ist zuständig?
- Wenn Sie Arbeitnehmer sind oder in den letzten 12 Monaten vor dem Dienst während mindestens 4 Wochen erwerbstätig waren, ist die Ausgleichskasse Ihres (letzten) Arbeitgebers zuständig.
- Wenn Sie seit über 12 Monate nicht mehr erwerbstätig waren, ist die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons bzw. Studienortes zuständig.Wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern erwerbstätig sind, muss die EO-Anmeldung von einem der Arbeitgeber ausgefüllt werden und die anderen Arbeitgeber füllen das Zusatzblatt aus. Alle Dokumente müssen an eine Ausgleichskasse geschickt werden, welche dann die EO-Entschädigung ausrichtet.
- Wenn Sie gleichzeitig angestellt und selbstständig erwerbend sind, so ist in der Regel die Ausgleichskasse, bei welcher Sie die Beiträge abrechnen, zuständig.
Wie hoch ist die EO-Entschädigung?
Rekruten erhalten grundsätzlich eine Einheitsentschädigung von CHF 69 pro Tag. Für Erwerbstätige beträgt die Grundentschädigung grundsätzlich 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens. Als vordienstlich gilt in der Regel der Kalendermonat vor dem Dienst. Die Gesamtentschädigung darf aber CHF 275 pro Tag nicht übersteigen.
Haben Sie unmittelbar vor dem Einrücken Ihre Ausbildung abgeschlossen, hätten diese während des Dienstes beendet oder konnten infolge Arbeitslosigkeit keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, so bemisst sich die Entschädigung nach dem ortsüblichen Anfangslohn im betreffenden Beruf. Als unmittelbar vor dem Einrücken gilt eine Zeitspanne von maximal drei Wochen. Ein Antrag auf die Anrechnung eines branchenüblichen Einkommens wird von Fall zu Fall geprüft.
Haben Sie Ihre EO-Anmeldung verloren?
Wenn eine EO-Anmeldung verloren gegangen ist, kann durch die zuständige Ausgleichskasse eine Ersatzanmeldung ausgestellt werden. Dazu benötigen wir eine Kopie des Dienstbüchleins resp. der Seiten mit den Personalien, den geleisteten Dienstperioden sowie der Wohnadresse.
Online Berechnung EO
Berechnen Sie Ihren Anspruch hier.
Letzte Änderung 20.02.2024