Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartenden Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen im Referenzalter, beim Vorbezug der Altersrente, bei einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.
Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenanspruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Alter/Invalidität/Todesfall – möglich.
Sie können jederzeit eine Vorausberechnung verlangen. Wenn Sie Ihr Referenzalter noch lange nicht erreichen, ist die Vorausberechnung wenig aussagekräftig. Empfehlung: ab 55 Jahre.
Wie hoch wird meine Rente sein?
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Inhaltsverzeichnis
Wo kann ich eine Rentenvorausberechnung verlangen?
Gerne erstellen wir für Sie eine Rentenvorausberechnung. Hierzu senden Sie uns bitte das ausgefüllte Online-Formular Antrag für eine Rentenvorausberechnung (318.282) zu.
Wichtig: Sind Sie verheiratet? Die Rentenbeträge ändern sich, sobald beide Personen eine Rente beziehen. Bitte beachten Sie deshalb folgende Punkte:
- Bezieht Ihr Ehepartner respektive Ihre Ehepartnerin bereits eine Alters- oder Invalidenrente von einer anderen Ausgleichskasse, bitten wir Sie, Ihren Antrag zur Rentenvorausberechnung dieser Kasse zuzustellen.
- Bezieht Ihr Ehepartner respektive Ihre Ehepartnerin noch keine Alters- oder Invalidenrente, empfehlen wir unbedingt, für beide Ehegatten gleichzeitig eine Rentenvorausberechnung zu erstellen. Falls Ihr Ehepartner respektive Ihre Ehepartnerin älter ist als Sie, sind beide Anträge bei der Ausgleichskasse Ihres Ehepartners respektive Ihrer Ehepartnerin einzureichen.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie das Formular für die Vorausberechnung der Rente auf der Internetseite der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK herunterladen: www.zas.admin.ch
Ist die Rentenvorausberechnung verbindlich?
Nein, die Rentenvorausberechnung ist nicht verbindlich, da zum Zeitpunkt einer Vorausberechnung für Ihre Altersrente noch nicht alle Elemente der Rentenberechnung bekannt sind. Die Ausgleichskasse muss gewisse Annahmen und Schätzungen machen:
- Machen Sie keine Angaben zur weiteren Lohnentwicklung, verwendet die Ausgleichskasse das letzte Jahreseinkommen und rechnet es bis zur Pensionierung hoch. Sie verwendet dazu Tabellen zur allgemeinen Lohnentwicklung.
- Wohnen Sie in der Schweiz und machen keine Angaben zu einem künftigen Wohnort ausserhalb der Schweiz, wird angenommen, dass Sie bis zur Pensionierung in der Schweiz versichert bleiben.
Die Ausgleichskasse bezieht sich auf Ihre Angaben und überprüft nicht, ob diese richtig sind.
Kostet die Vorausberechnung einer Altersrente?
Die Vorausberechnung einer Altersrente ist in der Regel gratis. Eine Gebühr von höchstens CHF 300 kann jedoch verlangt, wenn:
- die gesuchstellende Person unter 40 Jahren ist, oder
- die gesuchstellende Person innerhalb von fünf Jahren mehrere Vorausberechnungen verlangt.
Weiterführende Informationen
Formulare
318.282 - Antrag für eine Rentenvorausberechnung
Links
Merkblätter
Letzte Änderung 26.02.2024