Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten Jahre gesichert.
Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalter) von Frauen und Männern auf 65 Jahre.
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 - 1969).
- Flexiblerer Rentenbezug in der AHV.
- Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Erklärvideo zur Stabilisierung der AHV
Weiterführende Informationen
Links
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Informationsstelle AHV/IVSie finden bei der Informationsstelle AHV/IV Informationen zu den Sozialversicherungen, Ihre direkten Ansprechpartner sowie Merkblätter und Formulare.
Merkblätter
Letzte Änderung 26.02.2024