Sowohl die Onlineplattform connect.eak wie auch das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) werden von den angeschlossenen Arbeitgebern rege genutzt. Von Jahr zu Jahr steigt der Anteil an elektronisch übermittelten Daten, was uns bei der nachgelagerten Verarbeitung stark unterstützt.
Christoph Brunschwiler, Leiter Sektion Beiträge
Inhaltsverzeichnis
Rückblick aus Beitragssicht – positive Lohnsummenentwicklung
Im Berichtsjahr konnte eine erfreuliche Zunahme der Gesamtlohnsumme auf rund CHF 15,6 Mrd. verzeichnet werden. Viele der uns angeschlossenen Arbeitgeber entrichteten ihren Mitarbeitenden im Berichtsjahr einen Teuerungsausgleich, welcher wesentlich zu dieser positiven Lohnsummenentwicklung beigetragen hat.
Aufgabengebiet
Zu den vielfältigen Aufgaben der Sektion Beiträge gehört das Festsetzen der paritätischen und persönlichen AHV-Beiträge, die Fakturierung der Beiträge der Familienausgleichskasse sowie die Prüfung der Voraussetzungen für einen Anschluss an die obligatorischen Versicherungen.
Die EAK führt und verwaltet zudem das Mitgliederregister der angeschlossenen Arbeitgeber sowie die individuellen Konti (IK) der versicherten Personen.
Ebenfalls zum Aufgabengebiet der Sektion Beiträge gehört die Anordnung der gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Arbeitgeberkontrollen sowie die Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe.
Beiträge Arbeitgebende
Angeschlossene Arbeitgeber
Der Mitgliederbestand der EAK ist stabil und beträgt per Ende Jahr 227 Arbeitgeber. Zu den angeschlossenen Arbeitgebern gehören mitunter die Bundesverwaltung sowie bundesnahe Institutionen wie die Schweizerische Post oder die Schweizerischen Bundesbahnen SBB.
Jahreslohnsumme
Die Gesamtlohnsumme der angeschlossenen Arbeitgeber hat erneut leicht zugelegt. Insgesamt beläuft sich diese im Jahr 2023 auf über CHF 15,6 Mrd. Viele Firmen zahlten im Berichtsjahr einen Teuerungsausgleich, welcher zu dieser positiven Entwicklung beigetragen hat.
Auszüge aus dem «Individuellen Konto»
Alle beitragspflichtigen Löhne und Einkommen werden auf ein sogenanntes individuelles Konto (IK) eingetragen. Versicherte können Auszüge aus sämtlichen individuellen Konten, welche für sie geführt werden, verlangen. Im vergangenen Jahr hat die EAK insgesamt 11 042 Kontoauszüge an Versicherte verschickt. Dies entspricht einer erneut starken Zunahme von 32 % gegenüber dem Vorjahr. Die Reform AHV 21 sowie die vielen Medienberichte haben die Versicherten bezüglich der Bedeutung der Kontoauszüge sensibilisiert.
Arbeitgeberkontrollen
Die Arbeitgeber werden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die Kontrollen finden in der Regel im Vierjahresrhythmus durch die Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) statt.
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 69 Arbeitgeberkontrollen durchgeführt, davon rund ein Drittel bei Verwaltungseinheiten des Bundes sowie fünf Sonderkontrollen (Erst- und Schlusskontrollen aufgrund von Reorganisationen und Kassenwechseln). Folgende Grafik zeigt die daraus resultierenden Nachforderungen und Rückerstattungen.
Versicherungspflicht / Internationales
Entsendungen
Für Versicherte, die im Auftrag ihres Arbeitgebers vorübergehend ins Ausland entsandt werden, stellt die EAK auf Verlangen eine Entsendungsbescheinigung aus. Im EU-/EFTA-Kontext spricht man von der Bescheinigung A1, in Verbindung mit anderen Vertragsstaaten vom Certificate of Coverage (CoC).
Die Entsendungsbescheinigung dient der versicherten Person gegenüber den Behörden im Ausland als Nachweis, dass sie während ihres Auslandeinsatzes in allen Sozialversicherungszweigen in der Schweiz versichert bleibt. Im Berichtsjahr wurden von der EAK 654 Entsendungsbescheinigungen ausgestellt. Dies entspricht einer leichten Abnahme von rund 5 % gegenüber dem Vorjahr.
Besondere Berufsgruppen
Bescheinigungen über die Anwendung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts gibt es auf Verlangen auch für Versicherte, die im Ausland für eine Verwaltungseinheit des Bundes oder für eine bundesnahe Institution tätig sind. Für diese besonderen Berufsgruppen stellte die EAK im Berichtsjahr 1 311 Bescheinigungen aus – rund 30 % mehr als im Vorjahr.
Mehrfachtätigkeiten
Auch für Versicherte, die gewöhnlich sowohl in der Schweiz als auch in einem EU- oder EFTA-Staat erwerbstätig sind, wird auf Verlangen eine Bescheinigung A1 ausgestellt. Sie bestätigt, dass die versicherte Person für ihr gesamtes Einkommen ausschliesslich in der Schweiz versichert und beitragspflichtig ist. Im Berichtsjahr gab es 800 solche Geschäftsfälle. Die Abnahme von rund 30 % gegenüber dem Vorjahr erklärt sich mit dem Umstand, dass es vermehrt Versicherte aus besonderen Berufsgruppen (Mitarbeitende von Verwaltungseinheiten des Bundes) sind, die ihre Erwerbstätigkeit sowohl in der Schweiz als auch in einem EU- oder EFTA-Staat ausüben.
Persönliche Beiträge
Nichterwerbstätige
Die Anzahl der bei der EAK angeschlossenen beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Im Berichtsjahr waren bei der EAK 5 879 nichterwerbstätige Personen angeschlossen. Es handelt sich vorwiegend um vorzeitig pensionierte Personen und ihre Partnerinnen bzw. Partner.
Die Beiträge von Nichterwerbstätigen bemessen sich aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens.
Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft
Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, welche seit Januar 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben wird. Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die AHV-Ausgleichskassen verteilen die Gelder im Auftrag des BAFU, indem sie den jeweiligen Betrag verrechnen oder auszahlen. Der Rückverteilfaktor wird jährlich neu festlegt.
Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Die EAK hat im Berichtsjahr insgesamt rund CHF 9,9 Mio. an ihre Mitglieder zurückerstattet.
Letzte Änderung 22.05.2024