Die Erhöhung des Referenzalters kann für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, einen Einschnitt in der Lebensplanung bedeuten. Darum wird die Erhöhung mit zwei Ausgleichsmassnahmen abgefedert.
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 profitieren von folgenden Massnahmen:
- Lebenslanger Rentenzuschlag, wenn sie die Altersrente nicht vorbeziehen. Die Höhe des Rentenzuschlages ist vom massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen, der Beitragsdauer und vom Jahrgang abhängig.
- Reduzierte Kürzungssatze ab 2025, wenn sie die Altersrente vorbeziehen. Die Kürzung ist abhängig vom Alter und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Letzte Änderung 09.02.2024