Tiefere Kürzungssätze bei Vorbezug

Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Beim Vorbezug der AHV-Rente profitieren sie ab dem Jahr 2025 von einer niedrigeren Kürzung als üblich (abgestuft nach durchschnittlichem Jahreseinkommen und Vorbezugsdauer).

Übersicht: Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgeneration
Vorbezug Durchschnittliches Jahreseinkommen
≤ 60'480 CHF
Durchschnittliches Jahreseinkommen
60'481 - 75'600 CHF
Durchschnittliches Jahreseinkommen
≥ 75'601 CHF
1 Jahr 0 % 2,5 % 3,5 %
2 Jahre 2 % 4,5 % 6,5 %
3 Jahre 3 % 6,5 % 10,5 %

Letzte Änderung 27.11.2024

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