Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Beim Vorbezug der AHV-Rente profitieren sie ab dem Jahr 2025 von einer niedrigeren Kürzung als üblich (abgestuft nach durchschnittlichem Jahreseinkommen und Vorbezugsdauer).
Vorbezug | Durchschnittliches Jahreseinkommen ≤ 58'800 CHF |
Durchschnittliches Jahreseinkommen 58'801 - 73'500 CHF |
Durchschnittliches Jahreseinkommen ≥ 73'501 CHF |
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1 Jahr | 0 % | 2,5 % | 3,5 % |
2 Jahre | 2 % | 4,5 % | 6,5 % |
3 Jahre | 3 % | 6,5 % | 10,5 % |
Berechnung Rentenzuschlag und Kürzungssätze
Letzte Änderung 09.02.2024