Krankheit

Bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall kann ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen und Familienzulagen entstehen.

Ein möglicher Leistungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung für seine Mitarbeitenden gegen Krankheit abgeschlossen hat. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherer.

Welches sind die Voraussetzungen für den Bezug von Familienzulagen bei Krankheit?

Ist ein Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, so werden die Familienzulagen nach Eintritt der Arbeitsverhinderung noch während des laufenden und der drei darauf folgenden Monate ausgerichtet, auch wenn der gesetzliche Lohnanspruch erloschen ist.

Nach Ablauf dieser Zeitspanne besteht nur noch Anspruch auf Familienzulagen, wenn weiterhin das für den Bezug der Familienzulagen notwendige Mindesterwerbseinkommen erzielt wird. Taggelder der Krankenversicherung sind nicht AHV-pflichtig und werden deshalb nicht mit eingerechnet.

Letzte Änderung 03.01.2025

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